Betreuungsverein Halberstadt e.V. Kämmekenstraße 11 38820 Halberstadt
Telefon: 03941 - 24 443 Telefax: 03941 - 59 56 89 E-Mail: betreuungsvereinHBS@t-online.de
Die Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Da für die Betreuung ein formales Verfahren einzuhalten ist, verstreicht in der Regel einige Zeit, bis die Betreuung eingerichtet ist. Die Kontrolle durch das Gericht führt zu einem geringen Missbrauchsrisiko als bei der Vorsorgevollmacht. Warum? Das Amtsgericht setzt einen gesetzlichen Vertreter für einen begrenzten Aufgabenbereich ein, in denen jemand Unterstützung benötigt. Dies wird durch einen Gutachter geprüft. Sie können bestimmen, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. Das zuständige Amtsgericht und der Betreuer müssen Ihre Betreuungsverfügung berücksichtigen. Vorausgesetzt, sie ist durchführbar und zumutbar. Was wird geregelt? Sie bestimmen, was der Betreuer später beachten soll bei seiner Entscheidung. Z.b. Wo will ich Wohnen? Wer soll mich pflegen? Wer soll evtl. Geschenke bekommen? Eigentlich alles, was Ihnen wíchtig ist.
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