Betreuungsverein Halberstadt e.V.
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Die Vorsorgevollmacht
Sie bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche
Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten.
Die Vorsorgevollmacht setzt aber ein hohes Maß an Vertrauen voraus.
Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht von Angehörigen.
Sie bestimmen den Umfang des Handelns und wer für Sie handeln soll.
Wie wird es geregelt?
Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich gefasst werden, wegen der Beweiskraft gegenüber anderen. Eine
Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist für 10,00€ möglich. Eine Beurkundung durch den Notar ist bei
Grundstücken, Handelsgewerbe und Firmenanteilen zwingend notwendig. Die Hinterlegung der Vorsorgevollmacht ist
bei der Bundesnotarkammer möglich, sonst auch beim Amtsgericht, Ihrer Vertrauensperson.