Betreuungsverein Halberstadt e.V. Kämmekenstraße 11 38820 Halberstadt
Telefon: 03941 - 24 443 Telefax: 03941 - 59 56 89 E-Mail: betreuungsvereinHBS@t-online.de
Die Patientenverfügung In der Patientenverfügung wird der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung in bestimmten Krankheitssituationen festgeschrieben. Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten wurde, ist er für die behandelnden Ärzte verbindlich. So können diesbezügliche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt bzw. entsprechenden Fachärzten darüber.
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