Betreuungsverein Halberstadt e.V.
Kämmekenstraße 11
38820 Halberstadt
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03941 - 59 56 89
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Die Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung in bestimmten
Krankheitssituationen festgeschrieben.
Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten wurde, ist er für die behandelnden Ärzte
verbindlich.
So können diesbezügliche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt bzw. entsprechenden Fachärzten darüber.